Also den Faktor "Zuschauer" wird man in den Fußballregeln wohl vergeblich suchen. Das ist für die Austragung eines Spiels irrelevant.
(Was aber nicht heißt, dass kreative Anwälte nicht trotzdem losziehen. A la "Gewohnheitsrecht", "etablierter Rahmen" usw.)
Zu den Tickets: Die meisten Klubs (alle?) haben "höhere Gewalt" in ihren AGB, dazu zählen auch behördliche Anordnungen. Es gäbe also keine Erstattung.
Die DFL hat zwar auch eine Spielausfall-Versicherung (für Schäden durch unverschuldete Ausfälle wie etwa Gladbach-Köln oder seinerzeit Dynamo-HSV) - aber falls die hier einsteigen sollte, wäre sie wohl sehr schnell sehr überlastet. So viel Kapital (bzw. Rückversicherungsquote) kann die gar nicht haben, um sich die Ticketausfälle von 36 Klubs vorzunehmen.
Viel direkter als die DFL-Klubs wären ohnehin Dritt- und Regionalligisten betroffen. Dort sind die Ticketeinnahmen eine viel wichtigere Säule. Wenn die wegbricht, werden wir kurzfristig Klubs sehen, die pleite gehen.